Erklärung zur Windkraft in Langenberg

Langenberg, den 24.06.2015

Ich stimme dem Beschlussvorschlag, die als Anlage beigefügte „Sachstandsdarstellung Potential-flächenermittlung“ als Grundlage für die siebte Änderung des Flächennutzungsplanes zu verwenden, aus folgenden Gründen nicht zu.


Die Sachstandsdarstellung schließt im Außenbereich alle Flächen ein, die lediglich einen 2-fachen Höhenabstand zu Wohngebäuden haben. Bei einer 150 Meter hohen Anlage sind dies lediglich 300 Meter.


Erneuerbare Energien müssen weiter ausgebaut werden, jedoch dürfen zukunftsweisende Technologien den Lebensraum und die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Der Schutz des Menschen hat Vorrang. Ein Abstand der Wohnbebauung zu Windenergieanlagen von lediglich 2-fachem Höhenabstand erfüllt nach meiner Überzeugung diese Vorgabe bei weitem nicht. Mindestens einen 3-fachen Höhenabstand halte ich im Außenbereich für erforderlich.


Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heißt es im §5 Abs. 1: „Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umweltwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können.“

Zu den möglichen Belästigungen gehört nicht nur der hörbare Schall, sondern auch der sogenannte Infraschall. Neueste Studien beweisen, dass durch Windenergieanlagen der Infraschall erzeugt wird. Durch Infraschall können enorme Körperliche Belastungen bis hin zu schwersten Erkrankungen auftreten. Dänemark stoppt zurzeit aus diesem Grund den Aufbau der Windenergieanlagen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht den für Menschen unbedenklichen Abstand zu Windenergieanlagen sogar erst bei 2000 Metern.


Ich finde es unredlich, mit Potentialflächen weiter zu planen, die lediglich 300 Meter Abstand zur Wohnbebauung haben, und gleichzeitig den Eindruck zu erwecken, man könnte nachträglich alle diese nur 300 Meter entfernten Flächen durch weiche Kriterien ausschließen. Das wird nicht gelingen.

Behörden und Gerichte werden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gesundheits-gefährdung für den Menschen zukünftig nicht ignorieren können. Manche Tiere sind ja heute schon besser geschützt. Deshalb wird es selbst wenn keine Vorrangfläche über bleibt, nach meiner Überzeugung keine Verspargelung in unserer zersiedelten Gemeinde geben.

Wir sollten also den Mut haben, unsere Bürger vor unzumutbarer Belästigung zu schützen, selbst wenn eventueller behördlicher Gegenwind droht.


Das sind wir meiner Ansicht unseren Bürgern schuldig. Nutzen wir also unsere Planungshoheit.


Hans-Peter Friese

Ratsherr