Langenberg, den 04.12.2012
Da die Wahrscheinlichkeit außerordentlich groß ist, dass die von der Landesregierung mit Beginn 2014 zur finanziellen Unterstützung überschuldeter Kommunen (überwiegend Ruhrgebietsgroßstädte) geplante Solidaritätsumlage (Abundanzumlage) auch unsere Gemeinde zusätzlich finanziell belastet, sollte dieser Sachverhalt in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Die zusätzliche Belastung erfolgt mit großer Wahrscheinlichkeit über eine höhere Kreisumlage, da die Kommunen des Kreises Gütersloh bisher überwiegend sehr verantwortungsvoll gewirtschaftet haben.
Mit dem Ziel einer realistischen Planung stellt die FDP-Fraktion folgende Anträge:
Produkt 16.01.01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Ergebnisplan Zeile 15: Transferaufwendungen
bzw.
Finanzplan Zeile 14: Transferauszahlungen
Kreisumlage
Ab 2014 Erhöhung um jeweils geschätzte 200.000 €
Zur Kompensierung der zu erwartenden Solidaritätsumlage halten wir die folgende Maßnahme für unerlässlich, um die Fremdbestimmung unseres Haushalts hinauszuzögern.
Produkt 16.01.01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Ergebnisplan Zeile 01: Steuern und ähnliche Abgaben
bzw.
Finanzplan Zeile 01: Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
Ab 2014 Erhöhung der Steuern auf die von der Landesregierung vorgegebenen Regelsätze.
Grundsteuer A auf 209 vH, Grundsteuer B auf 413 vH, Gewerbesteuer auf 411 vH.
Auswirkung im Plan jeweils rd. 160.000 €.
Sollte sich im Laufe des Jahres 2013 herausstellen, dass Langenberg von der Solidaritätsumlage doch verschont bleibt, kann diese Maßnahme immer noch zurückgenommen werden.