Antrag zum Thema Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Langenberg, den 24.09.2016

 

Sehr geehrte Frau Mittag,

 

ich bitte Sie, folgenden Antrag dem Rat der Gemeinde Langenberg zur Beratung in der öffentlichen Sitzung am 06.10.2016 vorzulegen.

 

Ich beantrage:

 

Der Rat der Gemeinde möge, abweichend zum Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Bauen und Umwelt an den Rat, folgenden Beschluss fassen:

 

Für das weitere Verfahren (Offenlegung) wird die Fläche „D“ für eine mögliche Darstellung von Konzentrationen zur Nutzung der Windenergie weiter verfolgt. Die Fläche „F-Nord“ wird, entgegen dem vorliegenden Beschlussvorschlag, nicht weiter verfolgt.

Die Beschlussvorschläge in den Tabellen (Äußerungen der Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) werden entsprechend angepasst und beschlossen.

Der Entwurf für die siebte Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend angepasst und beschlossen.

 

Begründung:

Grundsätzlich erscheint es ratsam, den begonnen sehr weit fortgeschrittenen Prozess der Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Windkonzentrationszonen zu Ende zu führen. Das schafft Rechtssicherheit auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des Regionalplans durch die Bezirksregierung. Der vorliegende Entwurf zeigt allerdings deutlich, dass unsere zersiedelte Gemeinde nur im äußerst geringen Maß für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet ist.

 

Bei der Fläche „F“ handelt es sich um eine zusammenhängende Fläche, die lediglich durch die „Mastholter Straße“ in die Flächen „F-Süd“ und „F-Nord“ geteilt wird.

Die Fläche F-Süd wurde bei der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung als Fläche mit hohem Konfliktrisiko eingestuft, die Fläche Nord mit mittlerem Konfliktpotential, also durchaus kritisch.

 

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich die schützenswerten Tiere an die willkürliche Grenze zwischen F-Süd und F-Nord halten, zumal sich an der Ostseite der Fläche Nord ein Waldstück anschließt. Meines Erachtens muss die Fläche F aus artenschutzrechtlicher Sicht als zusammenhängende Fläche gesehen werden und ist somit nicht weiter zu verfolgen.

Mit der verbleibenden Fläche der Konzentrationszone D (38,7 ha) wird der Windenergie nach gültiger Rechtsauffassung in der Gemeinde Langenberg ausreichend substantiell Raum belassen.

 

Würde dieser Beschluss gegen die Ziele der Energiewende wirken?

 

Ich meine nein. Das Gegenteil ist nach meiner Ansicht der Fall.

Langenberg liegt in einer Gegend mit relativ wenig Wind mit relativ geringer Geschwindigkeit. Damit ist die Effizienz von Windkraftanlagen in Langenberg auch relativ gering.

Lukrativ sind die Anlagen für die Investoren nur durch die massiven staatlichen Fördergelder, die wir mit jeder Stromrechnung finanzieren.

Würden diese Fördergelder in effizientere Projekte fließen, z.B. Windkraftanlagen in Gegenden in denen ständig starker Wind weht oder in zukunftsweisende Energiespeicher-Projekte, ist der Energiewende mehr gedient.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Friese