Antrag zum Thema Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW

Langenberg, den 08.09.2011


Die FDP-Fraktion beantragt:

Der Rat der Gemeinde sollte, eine Resolution an die Landesregierung beschließen, (wie im Kreis Gütersloh bereits die Stadt Gütersloh und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beschlossen haben) in der die Landesregierung aufgefordert wird, die Pflicht sowie die bisher gesetzten Fristen zur Überprüfung der Dichtheit bestehender privater Abwasserkanäle (§ 61a LWG) aufzuheben oder mindestens auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt.

Die im Zusammenhang mit dem § 61a LWG NRW von der Gemeinde noch zu beschließenden Satzungen werden bis zu einer einheitlichen Regelung / Gesetzesvorlage ausgesetzt.


Begründung:

Kein anderes Flächenland in der Europäischen Union hat eine ähnlich strenge Regelung eingeführt. Die Bürger empfinden die Regelung als starke finanzielle Belastung, die gerade Familien und Rentner oft vor große Schwierigkeiten stellen kann. Viele Menschen fühlen sich nicht mitgenommen und bezweifeln den umweltpolitischen Nutzen der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen angesichts anderer Grundwassereinträge z.B. durch Auftrag von Gülle usw. auf landwirtschaftliche Flächen oder auch durch bekanntermaßen durchweg maroder öffentlicher Kanäle in den meisten Städten des Landes.

Die starren Fristen sollten aufgehoben werden und die Dichtheitsprüfung in die Hand der Kommunen übertragen werden. Am Beispiel Niedersachsen wird deutlich, dass andere Bundesländer diesen pragmatischen Weg bereits gehen. In der Hand der Kommunen kann eine wesentlich bürgernähere Lösung gefunden werden als durch einheitliche Landesvorschriften.

Die Abwasserbeseitigung liegt in der Regulierungskompetenz der Kommunen. Deshalb muss die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, die Dichtheitsprüfung nach den örtlichen Gegebenheiten per Satzung zu formulieren. Der effiziente Einsatz von finanziellen Ressourcen auf privater und kommunaler Seite muss beachtet werden. Deshalb sind Synergien zu nutzen und Dichtheitsprüfungen nur dann durchzuführen, wenn Kommunen ihre Kanäle gleichzeitig sanieren. Eine einseitige Belastung der Bürger ist nicht vermittelbar und muss gestoppt werden.


FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde

Hans-Peter Friese

Vorsitzender