Haushaltsrede 2015

Langenberg, den 17.12.2014

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

dies ist meine elfte Haushaltsrede. Schaue ich in die Jahre zurück, stelle ich fest, dass ich gezwungen bin mich zu wiederholen, wenn es um die Bewertung der Haushaltssituation unserer Gemeinde geht.

 

Grundsätzlich hat sich nichts verändert. Unser Haushalt ist auf der Ein- und Ausgabenseite zum größten Teil fremdbestimmt. So ist zum Beispiel die zu zahlende Kreisumlage mit 4,8 Millionen  Euro fast in gleicher Höhe geplant wie auf der Einnahmenseite Grundsteuern und Gewerbesteuer zusammen.

 

Allerdings eine Sache hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, genaugenommen sind es sogar zwei Sachen.

Seit 2011 bekommt unsere Gemeinde vom Land keine Schlüsselzuweisungen mehr (ausgenommen 2012: 109.754 € und 2013: 54.000 €). Wenn man weiß, dass die Gemeinde in den Jahren davor bis 2010 jährlich im Durchschnitt rd. 1 Million € Schlüsselzuweisungen bekommen hat, kann man nachvollziehen, wie schwer es mittlerweile ist, den Haushalt auszugleichen.

 

Dazu kommt seit 2014 die Verpflichtung zur Zahlung einer Solidaritätsumlage für hochverschuldete Kommunen, überwiegend im Ruhrgebiet. Diese sogenannte Abundanzumlage haben alle angeblich finanzstarken Städte und Gemeinden zu zahlen. Für Langenberg sind dies jährlich rd. 100.000 €, obwohl wir, bezieht man das Abwasserwerk mit ein, rd. 5 Millionen Euro Kreditschulden bei Banken haben.

Die Abundanzumlage ist eine politische Umverteilungsmaßnahme, die Leistung bestraft und verantwortungsloses Wirtschaften belohnt.

 

Es ist also nicht verwunderlich, dass unser Haushaltsplan für 2015 ein Negativergebnis von rd. 1,1 Millionen Euro vorsieht.  

Die Hoffnung, dass die Gewerbesteuereinnahme wie in 2013, bedingt durch eine hervorragende Konjunktur, außerplanmäßig hoch ausfällt und damit das geplante Negativ-Ergebnis erheblich verbessert, wie in 2013, wird sich diesmal wohl nicht erfüllen.

 

Was sollen wir also tun? Sollen wir durch verantwortungsloses Wirtschaften versuchen, möglichst schnell nicht mehr zu den zahlenden sondern zu den empfangenden Kommunen zu gehören?  Dann würde allerdings unser Haushalt sehr schnell fremdbestimmt.

 

Die Frage stellt sich aber gar nicht. Wir sind nämlich dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit verpflichtet.

 

In dem uns vorliegenden Haushaltsplanentwurf wird gleich an drei Stellen erklärt, was das bedeutet. Das unterstreicht die Wichtigkeit dieses Prinzips.

 

Auf Seite 8 heißt  es – Zitat:

Mit der Ausrichtung der Kommunalen Finanzpolitik auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll erreicht werden, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt und nicht etwa zu Lasten nachfolgender Generationen in die Zukunft verlagert wird.

Auf Seite11 heißt  es – Zitat:

Finanzpolitische Zielsetzung muss es sein, die stetige Sicherung der Aufgabenerfüllung durch einen ständig ausgeglichenen Ergebnisplan zu gewährleisten. Nur dann bleibt das Eigenkapital vollständig erhalten und kann auch von den nachfolgenden Generationen genutzt werden.

Und auf Seite 12 steht – Zitat:

Oberstes Prinzip der kommunalen Haushaltswirtschaft ist die stetige Sicherung der Aufgabenerfüllung. Dies ist auch Ausdruck des sogenannten Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Grundsatz, dass die Mittel, die für Aufwendungen in einer bestimmten Periode erforderlich sind, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen in die Zukunft verlagert werden dürfen.

Wie schon erwähnt, können wir aus eigener Kraft bei normalem Steueraufkommen dieses Prinzip nicht einhalten. Aber wir sollten bei allen Einzelentscheidungen darauf achten, dass diese nachhaltig wirken und nicht zu Lasten der nachfolgenden Generationen gehen.

 

Dieser Überlegung ist auch der Grund für meine Ablehnung der Vierzügigkeit für das Schuljahr 2015/2016 an der Gemeinschaftsschule, da es aus meiner Sicht bei zukünftig weiter sinkenden Schülerzahlen und zunehmenden Gesamtschulangeboten in den Nachbarkommunen absehbar ist, dass für einige auswärtige Schulkinder jetzt zusätzlich aufwändig geschaffene Räumlichkeiten in relativ kurzer Zeit nicht mehr benötigt werden. 

Die Erhaltung beziehungsweise die Erhöhung der Qualität der Schule ist in diesem Falle wichtiger und nachhaltiger als die Erhöhung der Quantität.

 

Offensichtlich scheint die Landesregierung das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nicht zu kennen oder nicht ernst zu nehmen, da sie trotz höchster Steuereinnahmen seit Bestehen des Landes rd. 2 Milliarden zusätzliche Schulden plant. Die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist darin schon eingerechnet.

 

Mit dem Stichwort Grunderwerbsteuer bin ich bei meinem nächsten Thema.

 

Mein Antrag auf Erlass einer Resolution an die Landesregierung soll nicht zulässig sein, weil die Grunderwerbsteuererhöhung unsere Gemeinde nicht betrifft. 

Dem muss ich ganz entschieden widersprechen. Ein Teil der Begründung findet sich schon in dem von mir eingereichten Textvorschlag, deshalb lese ich ihn kurz vor.

 

KEINE ERHÖHUNG DER GRUNDERWERBSTEUER

In unserer Gemeinde herrscht eine anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Insbesondere junge Familien haben Interesse daran, in Eigentum und somit in die eigene Zukunft zu investieren. Als Gemeinde unterstützen wir diese jungen Familien bei Ihren Planungen durch die Bereitstellung günstiger Wohnbaugrundstücke.

Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1,5 % auf dann 6,5 % werden die Hürden zur Erlangung von Wohneigentum erhöht. Das halten wir im höchsten Maße für unsozial und ungerecht.

Bei einem angenommenen Immobilienkaufpreis von 250.000 € liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 12.500 €. Damit profitiert der Landeshaushalt bereits heute mit einer sehr hohen Summe von der Verwirklichung privater Lebensträume. Durch die Erhöhung würde ab 2015 ein Betrag von 16.250 € anfallen.

Mit 5 % befindet sich das Land NRW bereits unter den Bundesländern mit den höchsten Grunderwerbsteuersätzen. Mit 6,5 % wird NRW gemeinsam mit dem ebenfalls rot-grün regierten Schleswig-Holstein trauriger Spitzenreiter in diesem Bereich sein.

Deswegen erklären wir als Gemeinde:

Der Rat der Gemeinde Langenberg lehnt die von der Landesregierung zum 01. Januar 2015 geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab.

Bereits vor drei Jahren hat die rot-grüne Landesregierung die Grunderwerbsteuer von seinerzeit 3,5% auf 5 % erhöht. Damit ist eine „Schmerzgrenze“ deutlich erreicht.

Wir fordern die Landesregierung auf, von dieser Planung abzurücken und die angekündigte Erhöhung zu Anfang 2015 nicht durchzuführen.

Soweit der Textvorschlag.

 

Wir sind als kleine ländliche Gemeinde darauf angewiesen, dass wir junge Familien halten bzw. zum Zuzug animieren. Würde unsere Einwohnerzahl weiter sinken, würde die für unsere kleine Gemeinde bisher sehr gute Infrastruktur nicht mehr aufrechterhalten werden können und sich die Reduzierung der Einwohnerzahl beschleunigen.

Um diesem entgegen zu wirken stellen wir jungen Familien nicht nur günstige Baugrundstücke zur Verfügung, wie im Resolutionstext erwähnt, sondern unterstützen sie auch mit dem Programm „Jung kauft Alt“. Für dieses Programm sind in 2015 allein 42.000 € bereitgestellt. Im Einzelfall werden sechs Jahre lang  jährlich 900 € (sind Kinder vorhanden maximal jährlich 1.500 €) Zuschuss gezahlt.

Durch die nach Gutsherrenart wiederholt erhöhte Grunderwerbsteuer streicht sich das Land einen erheblichen Teil unserer Zuschussgelder ein. Damit werden unsere Bemühungen massiv behindert.

 

Ich sehe also nicht, dass wir als Gemeinde von dieser Steuererhöhung nicht betroffen sind.

Damit sehe ich auch nicht das Recht amtlicher Stellen, diese Resolution zu Verbieten.

 

Mein Eindruck ist, die Entmündigung der Stadt- und Gemeindevertretungen schreitet kontinuierlich voran.

 

Das wird auch beim Thema Windenergie deutlich. Da nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich privilegiert und zulässig sind, müssen Kommunen, die ihre Bürger durch die Festsetzung entsprechend großer Abstände und Begrenzung der Höhen der Windkraftanlagen vor permanenter Belästigung schützen wollen, dieses Recht oft vor Gericht erstreiten. Wobei sie aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung in der Regel verlieren.

 

Der Rat wird heute die Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen, mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen neu darzustellen. Das ist aus meiner Sicht ein folgerichtiger Beschluss um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern

 

Gespannt bin ich auf die Diskussionen in den späteren Ausschusssitzungen, in denen es um die Festlegung der baurechtlichen Kriterien geht.

 

Ich werde mich in jedem Fall für einen maximalen Schutz der Bürger,  der Tiere und der Umwelt einsetzten, auch wenn das bedeuten würde, dass dann eventuell keine zusätzlichen Flächen für Windkraftanlagen in Langenberg ausgewiesen werden können.

 

Wir müssen nicht zu Lasten unserer Bürger, der Tiere und der Umwelt möglichst viele Windkraftanlagen zulassen, denn der Erfolg der Energiewende hängt nicht von der Zahl der Windkraftanlagen ab, die in Gegenden stehen, in denen der Wind nur sporadisch weht, wie in Langenberg.

 

Mit dieser Einstimmung auf künftige interessante Sitzungen beende ich meinen Vortrag.

Ich wünsche uns allen für das vor uns liegende Jahr Gesundheit, Glück und eine gute, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit.