Haushaltsrede 2013

Langenberg, den 18.12.2012

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch diesmal zeigt der uns vorliegende Haushaltsplanentwurf, wie begrenzt der finanzielle Handlungsspielraum unserer Gemeinde ist. Genau genommen gibt es seit der Streichung bzw. Kürzung der Schlüsselzuweisung durch die Landesregierung gar keinen Spielraum mehr, ein negatives Jahresergebnis zu verhindern.

 

In den Jahren 2008 bis 2010 lag der Durchschnitt der jährlichen Schlüsselzuweisungen noch bei rd. 1 Mio Euro. In 2011 wurde diese auf null gekürzt. Die jetzt für 2013 angekündigten 54.000 € sind wie im Vorjahr (da wurden 109.000 Euro gewährt) im Vergleich zu 1 Mio Euro früherer Jahre nur ein lächerlicher Betrag.

 

Wie soll eine Gemeinde von heute auf morgen wegfallende Einnahmen in Millionenhöhe verkraften, wenn gleichzeitig immer mehr Aufgaben und Auflagen von Bund und Land den Kommunen und Kreisen auferlegt werden?

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es noch schlimmer. Die Landesregierung plant Städte und Gemeinden, die gut gewirtschaftet haben, ab 2014 an der Sanierung von Städten zu beteiligen, die vor der Pleite stehen oder bereits weit darüber hinaus sind, weil sie über ihre Verhältnisse gewirtschaftet haben. Überwiegend sind dies Ruhrgebietsstädte.

Gerade für die durchweg gut wirtschaftenden Kommunen des Kreises Gütersloh wäre die Auswirkung katastrophal. Auch Langenberg wird diese Solidaritätsumlage (auch Abundanzumlage genannt) wahrscheinlich mit ca. 200 T€ zusätzlich über die Kreisumlage belasten.

 

Diese sogenannte Abundanzumlage ist eine politische Umverteilungsmaßnahme, die Leistung bestraft und verantwortungsloses Wirtschaften belohnt. Sollte sich diese Umverteilungsmentalität weiter durchsetzen, wird sich kaum noch jemand besonders anstrengen, sondern lieber auch die Hand aufhalten. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass das so nicht funktionieren kann.

Die Abundanzumlage von ca. insgesamt 195 Millionen Euro, die jährlich an die überschuldeten Großstädte im Ruhrgebiet zusätzlich verteilt werden sollen, wird die überschuldeten Städte nicht retten. Wer das glaubt, ist naiv und realitätsfremd. Diese Städte haben zum Teil Milliarden Euro Schulden aufgehäuft.

Kommunen mit heute noch relativ solider Finanzausstattung werden als Zahler der Umlage immer mehr in die Haushaltssicherung getrieben. Das bedeutet in Zukunft Fremdbestimmung des Haushalts.

 

Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Auswirkung der Abundanzumlage, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ab 2014 eingeführt wird, aus Gründen von Klarheit und Wahrheit in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden muss. Wir beantragen deshalb den Ansatz für die Umlage an den Kreis ab dem Jahr 2014 um jeweils 200.000 € zu erhöhen.

 

Im Gegenzug halten wir es dann für unerlässlich, ab diesem Zeitpunkt die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf die von der Landesregierung vorgegebenen fiktiven Hebesätze zu erhöhen. Nur so können wir den Zeitpunkt der Fremdbestimmung unseres Haushalts etwas weiter hinauszögern. An dieser Stelle sei noch mal darauf hingewiesen, dass die Landesregierung mit diesen fiktiven Hebesätzen zu unserem Nachteil unsere Einnahmen berechnet, obwohl wir niedrigere erheben. Der Kämmerer hat diesen Sachverhalt schon mehrfach erwähnt.

 

Ich weise hier noch mal ganz deutlich darauf hin, dass wir als FDP-Fraktion nicht die Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer fordern, wie es die UWG tut. Wir beantragen lediglich, dass die Erhöhung dieser Steuern auf die fiktiven Hebesätze ab 2014 eingeplant wird, weil uns ab diesem Zeitpunkt die Abundanzumlage wahrscheinlich mit etwa 200.000 € belasten wird. Sollte die Landesregierung in den nächsten Monaten ihr Vorhaben aufgeben, was ich persönlich nicht glaube, können diese Planansätze in 12 Monaten bei der Festlegung des Haushalsplans 2014 noch korrigiert werden.

 

Leider ist dieser Sachverhalt in der Niederschrift über die letzte Haupt- und Finanzausschusssitzung und in der Tageszeitung falsch dargestellt worden, obwohl unser schriftlich eingebrachter Antrag eindeutig ist. Auch in der Vorlage zur heutigen Ratssitzung ist unser Antrag falsch zitiert.

 

Der uns vorliegende Haushaltsplanentwurf ist nach unserer Ansicht ansonsten sachgerecht und ausgewogen. Wir haben deshalb auch keine Anträge auf Streichung von Aufwendungen oder Investitionen gestellt und werden solchen auch nicht zustimmen.

 

Sollen wir in unserer Gemeinde die Infrastruktur zurückfahren und die Lebensqualität verschlechtern, damit die hochverschuldeten Ruhrgebietsstädte für Prominentenvorträge zehntausende Euro ausgeben können? Wir als kleine ländlich geprägte Gemeinde haben sowieso einen schweren Stand gegen die konkurrierenden großen Städte.

Da wir systematisch in Richtung Haushaltssicherung getrieben werden, wird wahrscheinlich in gar nicht so ferner Zukunft unser Haushalt fremdbestimmt und dann rigoros zusammengestrichen.

 

Wir sind allerdings auch nicht für zusätzliche Ausgaben über das geplante Volumen hinaus.

 

Zu den uns vorliegenden Anträgen zur Haushaltsplanänderung möchte ich hier nur allgemein eingehen. Über die Einzelheiten werden wir ja gleich im Detail beraten.

Schon vor einigen Jahren wurde zwischen den im Rat vertretenen Fraktionen vereinbart, dass zu einer frühzeitigen allgemeinen und gegenseitigen Information in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat sämtliche Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden.

Planungsänderungen verlangen aber immer konkrete Fakten und Daten. Die Anträge der UWG-Fraktion und auch teilweise die vom Grünen Ratskollegen Edgar Klose sind aber nebulös ohne konkrete Angaben. Von der CDU-Fraktion liegt gar kein schriftlicher Antrag vor.

Ich halte das für unfair gegenüber den anderen Fraktionen, die darüber bis zur Ratssitzung beraten und entscheiden müssen.

 

Zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir in Langenberg in der komfortablen Situation sind, die Planzahlen der kommenden Jahre mit 4 detaillierten, nach dem doppischen System (kurz NKF genannt) aufgestellten testierten Abschlüssen vergangener Jahre, vergleichen zu können. Das ist nicht selbstverständlich, wie eine Aufstellung aus dem NRW-Innenministerium zeigt. Die Aufstellung stammt aus dem Herbst dieses Jahres, ist also relativ aktuell.

 

Danach verfügen erst 87% aller Kommunen in NRW über eine festgestellte Eröffnungsbilanz, obwohl das NKF-System spätestens ab 2009 eingeführt sein musste.

75% der Kommunen haben einen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008,

45% für das Haushaltsjahr 2009 und erst 26% für das Haushaltsjahr 2010.

Uns liegt bereits der Abschluss des Haushaltsjahres 2011 vor. Das Jahr 2011 ist in der Statistik noch gar nicht erwähnt.

 

Diese Zahlen machen deutlich, welche hervorragende Arbeit in unserer Verwaltung geleistet wird. Dafür möchte ich hier und jetzt dem Kämmerer und der ganzen Verwaltung meine Anerkennung aussprechen.

 

Wenn alle Kommunen ihre Zahlen so zeitnah im Griff hätten wie wir, würde es vielleicht weniger hoch verschuldete Städte geben.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit


Hans-Peter Friese

Vorsitzender FDP-Ratsfraktion